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   BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52   

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https://dejure.org/1953,146
BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52 (https://dejure.org/1953,146)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1953 - VI ZR 130/52 (https://dejure.org/1953,146)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1953 - VI ZR 130/52 (https://dejure.org/1953,146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem unbeschrankten Bahnübergang; Verkehrssicherungspflicht der Bahn; Voraussetzungen der Einlassungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 11, 175
  • NJW 1954, 640
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Die in BGHZ 4, 328 [335] und in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1952 - III ZR 376/51 - (Leitsatz mit Anmerkung der Schriftleitung abgedruckt in NJW 1952, 1377) ausdrücklich offen gebliebene Frage, ob die Zustellung einer Klage vor Terminsbestimmung und ohne Terminsladung eine wirksame Klageerhebung ist, die auch in dem in NJW 1952, 1375 abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs nicht entschieden worden ist (vgl. die Berichtigung der Schriftleitung in NJW 1953, 80), ist daher in Einklang mit Arndt (DRiZ 1952, 130) und Stein-Jonas-Schönke (ZPO 17. Aufl. § 253 Anm. IV) zu bejahen.
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Die in BGHZ 4, 328 [335] und in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1952 - III ZR 376/51 - (Leitsatz mit Anmerkung der Schriftleitung abgedruckt in NJW 1952, 1377) ausdrücklich offen gebliebene Frage, ob die Zustellung einer Klage vor Terminsbestimmung und ohne Terminsladung eine wirksame Klageerhebung ist, die auch in dem in NJW 1952, 1375 abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs nicht entschieden worden ist (vgl. die Berichtigung der Schriftleitung in NJW 1953, 80), ist daher in Einklang mit Arndt (DRiZ 1952, 130) und Stein-Jonas-Schönke (ZPO 17. Aufl. § 253 Anm. IV) zu bejahen.
  • BGH, 29.09.1952 - III ZR 376/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Die in BGHZ 4, 328 [335] und in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1952 - III ZR 376/51 - (Leitsatz mit Anmerkung der Schriftleitung abgedruckt in NJW 1952, 1377) ausdrücklich offen gebliebene Frage, ob die Zustellung einer Klage vor Terminsbestimmung und ohne Terminsladung eine wirksame Klageerhebung ist, die auch in dem in NJW 1952, 1375 abgedruckten Urteil des Bundesgerichtshofs nicht entschieden worden ist (vgl. die Berichtigung der Schriftleitung in NJW 1953, 80), ist daher in Einklang mit Arndt (DRiZ 1952, 130) und Stein-Jonas-Schönke (ZPO 17. Aufl. § 253 Anm. IV) zu bejahen.
  • BGH, 23.06.1952 - III ZR 297/51

    Ausgleichungspflicht zwischen Kraftfahrern

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich angeschlossen (VerkRSamml 4, 164 [167]; vgl. auch BGHZ 6, 319 [322]).
  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51

    Zwischenurteil und Teilurteil

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Der Gesichtspunkt der Rechtshängigkeit scheidet zwischen zwei Instanzen desselben Rechtszuges aus, und das Berufungsgericht ist deshalb grundsätzlich befugt, die Entscheidung über einen Anspruch auch dann an sich zu ziehen, wenn eine Entscheidung des Gerichts erster Instanz insoweit noch nicht ergangen ist, sondern der betreffende Anspruch nach Erlass eines Teilurteils bei ihm anhängig geblieben war (Stein-Jonas-Schönke, 17. Aufl. § 529 Anm. IV 2 d; vgl. auch RGZ 148, 131 [133] und BGHZ 8, 383 [385]).
  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50

    Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Auch wenn die Beklagte kein Verschulden daran trifft, dass die Lokomotive nicht mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet war, konnte daher dieser die Betriebsgefahr objektiv erhöhende Umstand bei der Abwägung zu Ungunsten der Beklagten berücksichtigt werden; es kommt hierbei nicht darauf an, aus welchem Grund die Lokomotive nicht mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet war (vgl. BGH NJW 1951, 358 Nr. 8).
  • RG, 07.07.1942 - VI 136/41

    1. Sind §§ 18 und 46 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Schutzgesetze im

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Hätte eine solche Prüfung wenn sie vorgenommen worden wäre, bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt dazu führen müssen, die Notwendigkeit weiterer Sicherungsmassnahmen zu bejahen, so liegt eine Fahrlässigkeit der Beklagten darin, dass sie vor dem Unfall nichts getan hat, um eine bessere Sicherung des Wegüberganges zu bewirken (Böhmer a.a.O. Anm. 1, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 11, 12; RGJW 1931, 870 Nr. 15; RGZ 169, 376 [380]; anscheinend im Grundsatz übereinstimmend auch Biermann: Sachschadenhaftpflichtgesetz 3. Aufl. S 152 ff bes Anm. 44).
  • RG, 31.05.1935 - VII B 9/35

    Ist die Klagerweiterung im zweiten Rechtszug auch im Falle der Berufung des

    Auszug aus BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
    Der Gesichtspunkt der Rechtshängigkeit scheidet zwischen zwei Instanzen desselben Rechtszuges aus, und das Berufungsgericht ist deshalb grundsätzlich befugt, die Entscheidung über einen Anspruch auch dann an sich zu ziehen, wenn eine Entscheidung des Gerichts erster Instanz insoweit noch nicht ergangen ist, sondern der betreffende Anspruch nach Erlass eines Teilurteils bei ihm anhängig geblieben war (Stein-Jonas-Schönke, 17. Aufl. § 529 Anm. IV 2 d; vgl. auch RGZ 148, 131 [133] und BGHZ 8, 383 [385]).
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung

    Zwar hat die Zustellung der Klage im August 1975 auch ohne gleichzeitige Terminsbestimmung die Rechtshängigkeit der Streitsache begründet (§§ 253 Abs. 1, 263 Abs. 1 ZPO a.F.) und damit gemäß § 209 Abs. 1 BGB die Verjährung der Ansprüche der Klägerin rechtzeitig unterbrochen (vgl. BGHZ 11, 175, 177 [BGH 21.11.1953 - VI ZR 130/52]; BGH urteil vom 11. Juli 1960 - III ZR 104/59 = NJW 1960, 1947 [BGH 11.07.1960 - III ZR 104/59]).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Es widerspricht aber dem Wesen der Berufung, die nach ihrem Grundgedanken über den Inhalt des angefochtenen Urteils nicht hinausgreifen kann, sie auch zur Grundlage der Entscheidung über in der unteren Instanz noch anhängige, nicht beschiedene Ansprüche zu machen (vgl. Lent NJW 1954, 640).

    Aus den dargelegten Gründen gibt der Senat die in seinem Urteil vom 21. November 1953 - VI ZR 130/52 - = NJW 1954, 640 vertretene Ansicht auf, soweit sie mit den vorhergehenden Ausführungen im Widerspruch steht.

  • BGH, 08.10.1964 - III ZR 152/63
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHZ 11, 175:(177) ausgoführt hat, genügt es nach dem Wortlaut des Gesetzes zur Erhebung der Klage, wenn dem Beklagten ein Schriftsatz förmlich zugestellt wird, dessen Inhalt den in § 253 Abs. 2 ZPO aufgeführten Anforderungen an eine Klageschrift entspricht.

    In dem in BGHZ 11, 175 entschiedonon Palle hatte der Kläger ebenfalls die Bewilligung des Armcnrcchto erbeten.

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